Ihr Defibrillator ab 2027: Fernüberwachung oder STK alle 2 Jahre

Das verlangt das Gesetz ab 01. Januar 2027

Seit Februar 2025 gilt die neu gefasste Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Ab dem 1. Januar 2027 greift darin eine zusätzliche Regel für neu in Betrieb genommene Laien-AEDs (§ 12 Abs. 2): Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) darf nur noch entfallen, wenn der AED seine Selbsttest-Ergebnisse automatisch per Fernüberwachung an Sie übermittelt.

Wichtig: Die Fernüberwachung ist keine Voraussetzung für den Kauf eines AED. Sie entscheidet nur darüber, ob für Ihr Gerät eine Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) alle zwei Jahre Pflicht ist. Beide Wege sind zulässig. Wir unterstützen Sie gerne bei der Wahl. 

 

Das Ziel: Defibrillatoren, die im Notfall funktionieren und Leben retten können

 

AEDs mit Fernüberwachung bieten Ihnen viele Vorteile:

 

✅ Keine STK-Pflicht, wenn der AED die Ergebnisse der Selbsttests automatisch übermittelt
✅ Fehler sofort erkennen, bevor sie erst im Notfall auffallen
✅ Weniger Kontrollgänge: Sichtprüfung nur bei Anlass
✅ Auffindbar: Standort und Status werden öffentlich abrufbar bereitgestellt

 

Wir informieren Sie gerne zu den vernetzen Defibrillatoren: Moderne Lebensrettung mit IoT-Defibrillatoren

 

 

 

AED mit Fernüberwachung

Keine STK-Pflicht

  • AED ist selbsttestend
  • Ergebnisse der Selbsttests werden dokumentiert und regelmäßig automatisch an Sie als Betreiber übermittelt
  • Sichtprüfung nur noch anlassbezogen, abhängig von den Meldungen
  • Sie müssen die Meldungen empfangen und bei einem Fehler unverzüglich reagieren

 

AED ohne Fernüberwachung

STK-Pflicht alle 2 Jahre

  • Sie dürfen einen AED ohne Fernüberwachung anschaffen und betreiben
  • AED ist selbsttestend
  • Die Sicherheitstechnische Kontrolle ist spätestens alle zwei Jahre durchzuführen
  • Durchführung der STK durch eine qualifizierte Person oder Firma, inkl. Protokoll und Prüfplakette

 

Zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht empfehlen wir, die regelmäßig durchgeführten Selbsttests manuell zu dokumentieren.

 

 

 

Unsere Empfehlung: Fernüberwachung und STK kombinieren.

Rechtlich darf die STK bei einem AED mit Fernüberwachung entfallen. Wir raten trotzdem zu beidem, weil sie Unterschiedliches leisten: Die Fernüberwachung meldet Ihnen laufend, ob der Selbsttest bestanden wurde. Die STK prüft das Gerät zusätzlich durch eine qualifizierte Person nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die eine ist das Frühwarnsystem, die andere die Prüfung. Alles zur Sicherheitstechnischen Kontrolle: STK für AEDs

 

 

Was die STK umfasst und was wir für Sie übernehmen

Ohne Fernüberwachung gilt für Ihren AED die reguläre Sicherheitstechnische Kontrolle nach § 12 MPBetreibV.

 

Anforderungen an die STK

  • STK spätestens alle zwei Jahre
  • Protokoll mit Datum, Ergebnissen und Messwerten
  • Kennzeichnung des Geräts mit Jahr und Monat der nächsten STK
  • Protokoll aufbewahren bis zur nächsten STK

Unser STK-Service für Sie

✅ Wir planen mit Ihnen die Durchführung der STK vor Ablauf der Frist

✅ professionelles Protokoll per E-Mail und in der Onlineumgebung zum Download

✅ Ihr AED erhält eine STK-Plakette

✅ Das STK-Protokoll ist jeder Zeit einsehbar in Ihrem Onlinekonto