STK - Sicherheitstechnische Kontrolle

Die „Sicherheitstechnische-Kontrolle“, auch kurz STK genannt, ist eine vom Deutschen Gesetz vorgeschriebene, periodisch wiederkehrende Prüfung für Medizinprodukte. Ziel dieser Kontrolle ist das rechtzeitige Erkennen und Minimieren von Sicherheitsmängeln und dadurch entstehender Risiken. Die Gesetzesgrundlage hierfür ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV § 11).

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Nähere Informationen zur Sicherheitstechnischen Kontrolle

Seit 01.01.2017 gibt es einige Änderungen in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, ein Anzahl davon betreffen auch Laien-Defibrillatoren.

Das war die Gesetzeslage bis Ende 2016 lt. §6 MPBetreibV :

Bis auf einzelne Ausnahmen (z.B. Schiller Fred Easyport) waren automatische externe Defibrillatoren bisher befreit von der Sicherheitstechnischen-Kontrolle. Die automatischen Funktionstests, welche die Geräte in regelmäßigen Abständen durchführen, sorgten für eine sogenannte „STK-Befreiung“. Manche Hersteller sprachen zwar Empfehlungen aus bezüglich einer Kontrolle nach einer bestimmten Anzahl von Jahren, verpflichtet war man bisher dazu aber nicht.

Die Sicherheitstechnische-Kontrolle für Defis seit 01.01.2017:

Mit der aktuellen Version der MPBetreibV wurden einige Paragraphen überarbeitet, unter anderem wurde aus dem alten §6 nun §11. Hier geht es um die Sicherheitstechnische-Kontrollen. Jeder automatische externe Defibrillator muss nun verpflichtend die STK durchlaufen. Diese ist spätestens alle zwei Jahre durchzuführen. Von der STK muss ein Protokoll angefertigt werden, welches anschließend mindestens bis zur nächsten STK aufbewahrt werden muss.
Zwei Ausnahmen bestehen:

  • Defibrillatoren im Öffentlichen Raum*, die regelmäßige Selbsttests automatisiert durchführen und durch den Betreiber regelmäßig per Sichtprüfung kontrolliert werden
  • Defibrillatoren die für persönliche Zwecke erworben und angewendet werden (Privathaushalte)

Wer führt Sicherheitstechnische Kontrollen aus?

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Sicherheitstechnische-Kontrollen für Defibrillatoren laut MPBetreibV §11 werden in unserem Medisol Service-Center durchgeführt. Gewöhnlich ist Ihr Defibrillator innerhalb von 10 Werktagen wieder zurück bei Ihnen am Standort. Buchen Sie hier Ihre STK-Prüfung oder entscheiden Sie sich für einen unserer Wartungsverträge

Die STK MPBetreibV §11 in Kürze:

Ab 01.01.2017 muss jeder Betreiber eines Defibrillators alle 2 Jahre eine Sicherheitstechnische-Kontrolle durchführen lassen. Ausnahmen bilden Defibrillatoren die in Parks, Marktplätzen, öffentlichen Verkehrsflächen angeboten werden, sowie Defis in Privathaushalten.

*Öffentlicher Raum: Wikipedia bezeichnet diesen als „jene räumliche Konstellation, die aus einer öffentlichen Verkehrs- oder Grünfläche und den angrenzenden privaten oder öffentlichen Gebäuden gebildet wird. Das Zusammenwirken dieser Elemente bestimmt den Charakter und die Qualität des öffentlichen Raumes. Voraussetzung ist, dass die Fläche einer Gemeinde oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gehört und der Öffentlichkeit frei zugänglich ist, von der Gemeinde bewirtschaftet und unterhalten wird. Im Allgemeinen fallen öffentliche Verkehrsflächen für Fußgänger, Fahrrad- und Kraftfahrzeugverkehr, aber auch Parkanlagen und Platzanlagen darunter.