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Im Zeitraum von 03.02.2021 bis 31.12.2024 bezuschusst der Freistaat Bayern die Anschaffung von Defibrillatoren im Rahmen der AED-Förderrichtlinie.
Die AEDs müssen den folgenen Anforderungen entsprechen:
+ für die Förderung ist ein passender AED-Wandschrank notwendig
>> alles Rund um die Förderung für Defibrillatoren in Bayern