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Förderungswürdige Defibrillatoren - Freistaat Bayern

Im Zeitraum von 03.02.2021 bis 31.12.2024 bezuschusst der Freistaat Bayern die Anschaffung von Defibrillatoren im Rahmen der AED-Förderrichtlinie.

Die AEDs müssen den folgenen Anforderungen entsprechen:

  • halbautomatisches Gerät für Laien
  • inkl. Metronom und Artefakterkennung
  • Batterie ist austauschbar
  • tragbar
  • stoß- und spritzwassergeschützt (min. IPx4)
  • inkl. Zubehörtasche
  • Automatischer Selbsttest und Zustandsanzeige (inkl. Batterie)
  • Desinfizierbar mit RKI-gelisteten Präparaten

+ für die Förderung ist ein passender AED-Wandschrank notwendig

>> alles Rund um die Förderung für Defibrillatoren in Bayern

Diese Defibrillatoren kommen für eine Förderung in Frage:

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