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Automatische Externe Defibrillatoren (AEDs) sind so konzipiert, dass Sie im Notfall von jedem – auch von Laien - einfach und schnell angewendet werden können. Grundsätzlich darf im Notfall also auch wirklich jeder einen solchen Defibrillator benutzen.
Anders sieht es aus mit dem Bereitstellen eines solchen Gerätes. In Deutschland unterliegen Defibrillatoren der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, der MPBetreibV. Diese besagt, dass ein Defibrillator nur betrieben werden darf, wenn dazu die notwendige Befugnis erteilt wurde (nachzulesen in MPBetreibV § 10 Abs. 1). Diese Befugnis wird in Deutschland durch eine „Geräte-Einweisung“ geregelt, welche ausschließlich durch den Hersteller selbst oder durch eine durch ihn befugte Person durchgeführt werden darf.
Natürlich lässt sich eine Einweisung auch optimal mit einem Erste-Hilfe Kurs kombinieren. Anschließend erhalten Sie ein schriftliches Dokument über diese Einweisung, um diese, wenn nötig, belegen zu können.
Die gibt es in der Tat. In folgenden Fällen müssen Sie keine Einweisung ausführen lassen:
Bitte beachten Sie, dass es die Pflicht des Betreibers und nicht des Lieferanten ist, eine solche Einweisung vor der ersten Inbetriebnahme durchführen zu lassen.
Verschiedene Organisationen sind dazu befugt. Sie entscheiden selbst wen Sie damit beauftragen:
Sind Sie an einer Geräte-Einweisung interessiert? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.